Vertragserrichtung

Der Tätigkeitsbereich meiner Kanzlei spannt sich von Vertragsrecht und der rechtlichen Beratung von Unternehmen, mittelständischen Firmen und Gesellschaften bis hin zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Privatpersonen. Im Vertragsrecht bin ich vor allem auf die Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen, Mietverträgen etc.

spezialisiert, während ich für Unternehmen  Verträge unterschiedlicher Art erstelle. Zu einem weiteren Tätigkeitsbereich gehört die Erstellung von AGBs, einerseits im B2B- und andererseits im B2C-Bereich, in dem die konsumentenrechtlichen Bestimmungen oft für die Gestaltung der AGBs wesentlich sind.

SCHWERPUNKTE:

Baurecht

Ein guter Bauvertrag oder ein detaillierter Bauträgerkaufvertrag verhindert nachträgliche Streitigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Sonderwünschen von Käufern. Ich informiere Sie gerne.

Wohnrecht

Mietvertragscheck: Für die Prüfung von Mietverträgen biete ich zu günstigen Konditionen einen Mietvertragscheck an.

Werkvertragsrecht

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, gilt es, sorgfältige Mängellisten zu erstellen. Mitunter ist eine gute Beweissicherung der halbe Prozessgewinn.

Schadensersatzrecht

Verjährung, Quantifizierung des Schadens, Prozesschancen im Schadenersatzrecht. Ich begleite Sie gerne durch den juristischen Dschungel.

Gewährleistungsrecht

Was vertragsinhaltlich relevant ist, steht nicht immer nur im Vertrag. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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WISSENSWERTES

Infrastrukturabgabe (Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag)

Mit Beginn des Jahres 2023 fällt für Baulandgrundstücke unter Umständen ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag an, welcher in § 77b Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) näher geregelt ist. Ist beispielsweise ein Grundstück im Ausmaß von 606 m² als Bauland der Kategorie Reines Wohngebiet (RW) gewidmet, fällt – sofern § 77b ROG 2009 keine Ausnahme vorsieht – nach Tarif […]

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Änderungen in der Gesellschaftsstruktur kommen häufig vor – Achtung jedoch vor der “Mietzinsfalle”

Einfluss der Änderung von Mehrheitsverhältnissen auf Mietzinserhöhungen nach § 12a Abs 3 MRG (Mietrechtsgesetz) -> Ein Beitrag von Sara Daveloose, juristische Mitarbeiterin der Kanzlei RA MMag. Simon Herzog. Sara Daveloose studiert an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Stand des Artikels: August 2019. Dieser Beitrag dient zu Informationszwecken, für den Inhalt des Textes wird trotz sorgfältiger Recherche […]

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Setzungsrisse an Bauwerken, abgerissene Erdkabel, etc. – Wofür haftet der Bauherr?

    Ersatzansprüche von Bauherrn anlässlich von Bauvorhaben spielen in der Praxis eine große Rolle. In den meisten Fällen gelingt es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die für die Parteien wechselseitig akzeptabel ist.   Dennoch gibt es Fälle, in denen die Frage der Haftung des Bauherrn, etwa bei Abgrabungen von Grundstücken, Setzungsrissen von Häusern auf […]

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Allgemeine Geschäftsbedingungen auf dem Prüfstand – Wie Gerichte mit AGBs umgehen

  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz “AGBs”) werden im Geschäftsverkehr mitunter leichtfertig verwendet. Sich in einem Prozess darauf zu berufen, ist manchmal ein Schlag ins Wasser.   Es ist denkbar – in einem Verfahren vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien, in dem ich die klagende Partei vertreten habe, war das tatsächlich so – dass ein […]

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Wie lässt sich bei der Grunderwerbsteuer sparen?

Grunderwerbsteuer sparen für Projektentwickler – Grundstücke kostengünstig übertragen:   Bei der Gründung von Unternehmen im Bereich der Immobilienentwicklung und dem Bauträgergewerbe sollte eine steueroptimale Gestaltung im Vordergrund stehen. Im Folgenden soll beleuchtet werden, wie sich bei der Grunderwerbsteuer sparen lässt.   Grunderwerbsteuerpflicht:   Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, wenn die Form […]

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KONTAKT

Rechtsanwalt
MMAG. SIMON HERZOG

Strubergasse 9
5700 Zell am See

Kanzleiöffnungszeiten:
MO-DO:      9:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr
           FR:      9:00 – 15:00 Uhr

m: +43 699 17 10 76 38
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Termine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten möglich)

 

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