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Berufungsanmeldung im Strafverfahren – Drei Tage Bedenkzeit für den Angeklagten

Die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels gegen ein Strafurteil beträgt drei Tage. Das heißt mit anderen Worten, der Angeklagte muss sich nicht gleich entscheiden, ob er ein Urteil bekämpfen will. Neben einer sofortigen Anmeldung des Rechtsmittels besteht also die Möglichkeit, binnen drei Tagen Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde (je nachdem, welches Gericht entschieden hat) anzumelden.   Somit […]