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Arbeitszeitaufzeichnungen – Folgen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht

 

 

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht haben nicht nur verwaltungsstrafrechtliche Folgen. Die Verwaltungsstrafen können bei Pflichtverstößen von 145 bis 1.815 Euro reichen. Werden Aufzeichnungen von mehreren Mitarbeitern nicht korrekt geführt oder unterlassen, besteht für jeden einzelnen Pflichtverstoß eine Strafbarkeit aus verwaltungsstrafrechtlicher Sicht.

 

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in einem Artikel der Zeitschrift Trend, www.trend.at, (Stand: Mai 2019), der in Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei entstanden ist:

Link:

https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/arbeitszeitaufzeichnung-darum-10804711

 

Für weiterführende Fragen zum Thema Arbeitszeitaufzeichnungen können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden:

 

MMag. Simon Herzog

RECHTSANWALT

MMag. Simon Herzog
RECHTSANWALT

Enterwinkl 3
5761 Maria Alm

office@rechtsanwalt-herzog.at
www.rechtsanwalt-herzog.at

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