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Wie lässt sich bei der Grunderwerbsteuer sparen?

Grunderwerbsteuer sparen für Projektentwickler – Grundstücke kostengünstig übertragen:

 

Bei der Gründung von Unternehmen im Bereich der Immobilienentwicklung und dem Bauträgergewerbe sollte eine steueroptimale Gestaltung im Vordergrund stehen. Im Folgenden soll beleuchtet werden, wie sich bei der Grunderwerbsteuer sparen lässt.

 

Grunderwerbsteuerpflicht:

 

Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, wenn die Form der Übertragung unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Bei der Übertragung von Gesellschaften, die im Besitz von Liegenschaften sind, gibt es aber Ausnahmen.

 

Grunderwerbsteuer sparen:

 

Besitzt beispielsweise eine GmbH eine Liegenschaft und werden die Anteile der GmbH auf den Erwerber übertragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Grunderwerbsteuer entfallen.

 

Nach § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz kann zum Beispiel bei einem Erwerb von weniger als 95 % der Anteile bei der Grunderwerbsteuer gespart werden, da in diesem Fall grundsätzlich keine Anteilsvereinigung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes vorliegt.

 

Die Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer sollte natürlich nicht das allein ausschlaggebende Kriterium für die Gestaltung und Entwicklung des Projektes sein, aber es empfiehlt sich, derartige Überlegungen nach Möglichkeit in die weitere Projektplanung einzubeziehen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:

 

MMag. Simon Herzog
RECHTSANWALT

Enterwinkl 3
5761 Maria Alm

office@rechtsanwalt-herzog.at
www.rechtsanwalt-herzog.at

 

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